Zahlt die Krankenkasse das Tragen von Kontaktlinsen?

Prinzipiell besteht für jedes Krankenkassenmitglied unter 18 Jahre volle Wahlfreiheit sich für eine Brille oder für Kontaktlinsen zu entscheiden. Wird sich für Kontaktlinsen entschieden, bezahlt die Krankenkasse den Betrag, den sie für die Brille aufzuwenden gehabt hätte, als Zuschuss. Dieser Zuschuss ist abhängig von der benötigten Stärke. Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation übernimmt die Krankenkasse höhere Festbeträge in Abhängigkeit von Art und Ausführung der erforderlichen Linsen. Versicherte Erwachsene haben nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen Anspruch auf Kontaktlinsen zu Lasten der Krankenkasse.

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