Zahlt die Krankenkasse bei Bildschirmlesegeräten?

Ab einem 6-fachen Vergrößerungsbedarf stellen gesetzliche Krankenkassen in der Regel ihren Versicherten Bild­schirm­lesegeräte zur Verfügung, wenn ein Rezept vom Augenarzt vorliegt. Die Versicherten zahlen den Rezept­kosten­anteil und das Gerät bleibt Eigentum der Kranken­kasse. Bei privat Versicherten werden Kosten für Bild­schirm­lese­geräte nur über­nommen, wenn der Versicherungs-Vertrag dies vorsieht.

Share :
Nach oben scrollen