Zahlt der Arbeitgeber was dazu? Ist er verpflichtet etwas dazu zuzahlen?

Sofern die Arbeitsplatzbrille vom Augenarzt speziell verordnet wurde übernimmt der Arbeitgeber, laut der Bildschirmarbeitsverordnung, die Kosten, wenn kein anderer Kostenträger (z.B. die Krankenversicherung) für die Arbeitsplatzbrille aufkommt.

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