Was zahlt die Kasse bei einer Gleitsichtbrille?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur dann einen Zuschuß zu Brillengläsern, wenn Ihre Fehlsichtigkeit bestimmte Dioptrienwerte überschreiten (sph über +/- 6,00 dpt und tor über +/- 4,00 dpt. Bei den privaten Krankenkasse richtet sich die Leistung nach Ihrem individuell ausgehandelten Vertrag.

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