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Bildschirm-Arbeitsplatz-Sehtest-Service

 





 


Willkommen im Bildschirm-Zeitalter

Allein in der Bundesrepublik sitzen Schätzungen zufolge rund 20 Millionen Menschen vor dem Computer- Bildschirm - europaweit sogar 70 Millionen! Jeder dieser "Bildschirmarbeiter" verbringt durchschnittlich ca. 8.000 Stunden seines Lebens "Auge in Auge" mit seinem Bildschirmgerät. Und die Zahl der Bildschirmarbeitsplätze wird weiter steigen - die Dauer, die der Beschäftigte dort verbringt, auch. Der Computerbildschirm nimmt künftig einen zentralen Platz in unserer Gesellschaft ein - und darauf sollten wir uns einstellen.

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Geltendes Recht am Bildschirm-Arbeitsplatz

Die zunehmende Bedeutung des Bildschirm-Arbeitsplatzes hat zu Anfang des Jahres 1997 den Gesetzgeber auf den Plan gerufen: die bis dato geltende EU-Bildschirm-Richtlinie wurde am 01.01.1997 in national-verbindliches Recht umgewandelt.
Im Anschluß die wichtigsten Auszüge der gesetzlich in Kraft getretenen Bildschirmarbeits-Verordnung, die in punkto Sehvermögen von Bedeutung sind.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil 1 Nr. 63, Auszug, Bildschirm- arbeitsplatz- Verordnung (BildschArbV) vom 20.12.96:

§ 2 Abs. 3:
Beschäftigte im Sinne dieser Verordnung sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bilschirmgerät benutzen.
§ 6 Abs. 1:
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit an Bildschirmgeräten zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten ...
§ 6 Abs. 2:
Den Beschäftigten sind in erforderlichem Umfang spezielle Sehhilfen für Ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung nach Absatz 1 ergeben, daß spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

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Bildschirm-Arbeitsplatz-Sehtest

Speziell für Bildschirmarbeitskräfte haben wir jetzt einen kompetenten Sehtest- Service direkt am Computer eingerichtet, der mit geschultem Personal besetzt ist und mit einem eigens dafür entwickelten Computerprogramm betrieben wird:
Der Bildschirm-Arbeitsplatz-Sehtest ermöglicht unter optimal simulierten Bildschirm-Arbeitsbedingungen eine angemessene Untersuchung des Sehvermögens.

Eine wiederholte Kontrolle wird empfohlen - je nach Alter in unterschiedlichen Zeitabständen:

- Bei unter 40 Lebensjahren:  alle 5 Jahre
- bei über 40 Lebensjahren:  alle 3 Jahre

 

Der individuelle Augen-Check-Up

Vor allem Brillenträgern liefert ein Bildschirm-Arbeitsplatz-Sehtest wertvolle Informationen, da die richtige Entfernung zum Bildschirm mitunter nicht der Sehstärke der benutzten Brille entspricht. Auf diese Wiese kann ein Bildschirm -Arbeitsplatz-Sehtest zu einer entsprechenden Optimierung der Arbeitsbedingungen am Bildschirm beitragen.

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Der Testablauf   Der Bildschirm-Sehtest mit geschultem Personal

Ein original nachgebauter Bildschirmarbeitsplatz dient als Plattform des Tests und demonstriert gleichzeitig die jetzt verbindlichen Anforderungen im Sinne der Bildschirmarbeits-Verordnung. Das spezielle Test-Programm "VISUS BAP" beginnt mit einem Fragebogen: Dabei werden vorab Sehschwächen bzw. Sehstärken abgefragt und zusätzlich Defizite in der Bildschirmarbeitsplatz- Gestaltung aufgedeckt.
Der gesamte Test besteht aus 11 Einzel-Tests, die je nach Fragestellung  entsprechend angesteuert werden können: Nah-Test, Gesichtsfeld-Test usw. - jeder einzelne Test gibt Aufschluß über ein bestimmtes Sehverhalten. Bei Durchlauf aller Einzeltests beträgt die Gesamtzeit des Programms ca 20 Minuten inklusive Fragebogen. Die Ergebnisse werden nach Beendigung des Testes von unserem speziell geschulten Personal erklärt und ergänzt, so daß am Ende eine kompetente Beurteilung mit entsprechenden Empfehlungen erfolgen kann.

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Fitness-Regeln für die Augen

Ein Bildschirm-Arbeitsplatz-Sehtest testet nicht nur Ihr Sehvermögen, er gibt Ihnen auch Informationen, die Ihnen helfen sollen, Ihr individuelles Verhalten am Bildschirm zu optimieren. Viele Beschäftigte wissen gar nicht,

  • daß es wichtig ist, seinen Blick mindestens alle 15 Minuten einmal vom Bildschirm abzuwenden: kurze Pausen machen!
  • daß kurze Unterbrechungen, wie z.B. Aufstehen zum Fotokopieren, Faxen oder Telefonieren, einen nicht zu unterschätzenden Erholungswert fürs Auge darstellen: mehr Mischarbeit!
  • daß die Augen mitunter deshalb immer trockener werden, weil man bei der Bildschirmarbeit viel weniger blinzelt als üblich - normal: 22 mal pro Minute, am Bildschirm: nur noch 7 mal: öfter Blinzeln!

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Die optimale Bildschirm-Arbeitplatz-Gestaltung

Viele Bildschirmarbeitsplätze sind ergonomisch nicht optimal eingerichtet - und entsprechen damit nicht der gesetzlichen Bildschirmarbeitsverordnung: Das kann eine meßbare Leistungsminderung bewirken und ist somit weder förderlich fürs Geschäft, noch für die Beschäftigten.
Hier einige Kenngrößen zur Bildschirmarbeitsplatzgestaltung nach neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen:

  • Bildschirm: dreh- und neigbar, Gehäuse nicht zu hell, nicht zu dunkel, flimmerfei mindestens 73 Hz, empfohlen mehr als 85 Hz Bildelement-Folgefrequenz
  • Arbeitsstuhl: auf 5 gleichartigen Abstützpunkten oder gebremsten
    Rollen, höhenverstellbar von 42 bis 53 cm, Bürodrehstuhl mit Synchronverstellung wird empfohlen
  • Arbeitsfläche: Höhe einschließlich der Tastatur max. 75 cm. Tiefe insgesamt mind. 80 cm, Größe mind. 160 x 80 cm bzw 1,28m², Handballenauflage vor der Tastatur mind. 10 cm.

Seit dem 01.01.1997 ist die Ausgestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber hat den betreffenden Maßnahmen- Katalog innerhalb von 3 Jahren in seinem Betrieb umzusetzen.
Im Interesse der Mitarbeiter gilt aber auch hier: je früher desto besser.

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Kenngrößen




Willkommen

Wenn Sie Klarheit in punkto Sehkraft am Bildschirm haben möchten, dann vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns - ein Bildschirm-Arbeitsplatz-Sehtest dauert nur ca. 15 Minuten.



Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen,
die wir Ihnen hier nicht beantworten konnten.
Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie eine Email.



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